Die Vergabe der Stände wird durch den Veranstalter bestimmt und richtet sich nach der Messeplanung in der Halle. Ihre Wünsche können jedoch berücksichtigt werden. Mit der Abgabe dieser Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Jeder, im fremden Namen handelnde Anmelder verbürgt sich hiermit selbstschuldnerisch für die OVWA GmbH.